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Trennungsentschädigung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeitnehmer, die im Rahmen einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte tätig sind, erhalten aus öffentlichen Kassen eine Trennungsentschädigung in Form eines Trennungsgeldes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Trennungsentschädigungen richtet sich nach § 3 Nr. 13 EStG.

Sozialversicherung: Trennungsentschädigungen werden beitragsrechtlich nach § 14 SGB IV i. V. m. § 3 Nr. 13 und 16 EStG, § 9 Abs. 4 EStG sowie R 14 und R 37 bis R 43 LStR beurteilt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Trennungsentschädigung aus öffentlichen Kassen bei befristeter Abordnung frei frei
Trennungsgeld bei Versetzung oder Abordnung mit Versetzungsabsicht bei doppelter Haushaltsführung innerhalb der 3-Monatsfrist frei frei

Lohnsteuer

1 Steuerliche Berücksichtigung

Trennungsgelder, die aus öffentlichen Kassen nach Maßgabe der umzugskosten- und reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder gezahlt werden, sind ebenso wie die Vergütungen für Reisekosten und Umzugskosten steuerfrei.[1] Voraussetzung ist, dass sie die entsprechenden Pauschbeträge bzw. abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigen. Steuerfrei ist auch das Trennungsgeld, das bei täglicher Rückkehr zum Wohnort gezahlt wird.[2]

Bei der Prüfung, ob ein Teil des Trennungsgelds steuerpflichtig ist oder nicht, ist zu unterscheiden zwischen

  • vorübergehenden Abordnungen und
  • Versetzungen oder Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung.
 
Achtung

3-Monatsfrist und Höchstbeträge für Verpflegungsmehraufwand beachten

Die im öffentlichen Dienst gezahlten Trennungsgelder für Verpflegungsmehraufwand sind steuerpflichtig, wenn die 3-Monatsfrist abgelaufen ist. Außerdem ist ein Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen auc...

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