Kurzbeschreibung

Beleidigung und üble Nachrede ggü. dem Arbeitgeber berechtigen als Straftaten an sich zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. In weniger schweren Fällen unschöner Äußerungen kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein, zunächst abzumahnen. Die Äußerungen müssen im Kontext bewertet und dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Kritische Äußerungen über den Arbeitgeber sind dem Arbeitnehmer nicht verboten sondern als freie Meinungsäußerung erlaubt (Art. 5 GG).

Muster

Herrn/Frau
.............................. [Max Mustermann]
.............................. [Musterallee 1]  
.............................. [9999 Musterdorf] ............... [Datum]

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

in einem Leserbrief an die Zeitung "_______" haben Sie geäußert, unser Unternehmen missachte ständig die Arbeitssicherheitsnormen. Es sei "ein Wunder", dass es in den letzten Jahren nicht zu tödlichen Unfällen im Produktionsbereich gekommen sei. Uns gegenüber haben Sie hingegen keine konkreten Hinweise über vermeintliche Sicherheitsmängel abgegeben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie unwahre und ehrenrührige Behauptungen über unser Unternehmen auch außerhalb der Arbeitszeit zu unterlassen haben. Sie haben Sich als Mitarbeiter unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit loyal zu verhalten und etwaige Kritik zunächst intern und konkret anzubringen.

Wir fordern Sie daher auf, künftig keine unwahren und ehrenrührigen Behauptungen über unser Unternehmen mehr öffentlich zu äußern.

Sollten Sie noch einmal ein entsprechendes Fehlverhalten an den Tag legen, müssen Sie mit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.

.............................. Unterschrift ............... [Datum]

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