Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind auch im Rahmen der 4-Tage-Woche zu beachten. Bestehen keine Ausnahmen darf keine Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Zudem ist eine Erbringung der Arbeitsleistung im Umfang von mehr als 10 Stunden an einem Arbeitstag unzulässig[1] (bzw. 8 Stunden bei Jugendlichen oder 8,5 Stunden bei Schwangeren). Mehrarbeit ist deshalb an einem 10-stündigen Arbeitstag ausgeschlossen.

Hinsichtlich der einzuhaltenden Ruhepausen und der Ruhezeit bestehen keine Besonderheiten. So ist auch bei einer 4-Tage-Woche die Arbeit bei mehr als 9 Stunden durch eine Pause von mindestens 45 Minuten zu unterbrechen und eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Beendigung der Arbeit einzuhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge