Rechtlich gibt es keine Pflicht zur Einführung von Nachhaltigkeitszielen bei der Vergütung. Hinsichtlich der Vergütung von Vorständen sollen seit der Novelle des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG und der Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") CSR-Ziele für börsennotierte AGs ausdrücklich verwendet werden. Die Marktpraxis zeigt, dass sich das Gewicht von Nachhaltigkeitsfaktoren bezogen auf die variable Vergütung stetig erhöht. Während die Berücksichtigung von CSR-Zielen in der Vergangenheit – wenn überhaupt – einen sehr geringen prozentualen Teil der variablen Vergütung ausmachte, steigen diese Werte bspw. im Hinblick auf die variable Jahresvergütung von Vorständen kontinuierlich an.

Die aufgrund der Novelle des AktG und der Anpassung des DCGK angepassten Vergütungssysteme der Dax-Unternehmen beziehen zukünftig größtenteils das ESG-Konzept in die Vergütung mit ein. Danach wird die Incentivierung nachhaltigen Handelns durch die Festlegung konkreter ESG-Zielwerte im Rahmen der langfristigen (Long-Term Incentive, "LTI") und/oder kurzfristigen (Short-Term Incentive, "STI") variablen Vergütung erreicht. Teilweise werden diese Werte auch für eine Skalierung im Sinne einer Aufstockung oder Kürzung der Jahreserfolgsvergütung (Stichwort: Anreiz- und Sanktionssystem) eingesetzt.

 
Praxis-Beispiel

ESG-Ziele

  • Bei der größten deutschen Bank wird ab dem Jahr 2021 die Vergütung von "Top-Führungskräften" an nichtfinanzielle Nachhaltigkeitskriterien/-ziele geknüpft. So werden die variablen Vergütungskomponenten um mehrere ESG-Ziele erweitert, u. a. ein Zielvolumen für nachhaltige Finanzierungen/ESG-Investitionen und eine Reduzierung des Eigenstromverbrauchs in den Gebäuden der Bank. Die bestehenden Bemessungsfaktoren wurden um die Aspekte Umwelt und Soziales erweitert und gehen zukünftig in einem ESG-Faktor auf.
  • Auch europaweit lässt sich ein Trend zur Aufnahme von ESG-Zielen in die Vorstandsvergütung feststellen. Nach eigenen Angaben verwenden bereits 44 % der größeren europäischen Unternehmen ESG-Ziele für STIs. Vorne liegen Ziele aus dem Bereich Arbeitnehmerbeteiligung und Unternehmenskultur; dicht gefolgt von umweltschutzorientierten Zielen.

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