Entfernung Zweitwohnsitz
Die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Mitarbeiter wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet oder alternativ vom Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzung
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (R 9.11 (1) LStR).
Entfernung der Zweitwohnung vom Beschäftigungsort
Eine Zweitwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes steht einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gleich (R 9.11 (4) LStR). In einem aktuellen Urteilsfall ging es um die Frage, wie groß die Entfernung der Zweitwohnung vom Beschäftigungsort sein darf.
Die Betroffene hat täglich einen Arbeitsweg von immer noch über 140 Kilometern zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt. Da die Steuerpflichtige für die Zugfahrt mit dem ICE je Strecke nur eine Stunde benötigt, kamen sowohl das FG wie jetzt auch der BFH zu dem Schluss, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist. Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen (BFH, Urteil v. 19.4.2012, VI R 59/11).
Unterkunftskosten bei großer Entfernung
Der Arbeitgeber kann demnach auch bei größerer Entfernung die tatsächlichen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung erstatten. Sie werden von der Finanzverwaltung allerdings nur insoweit als notwendig anerkannt, wie sie die durchschnittliche Miete einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH, Urteil v. 9.8.2007, BStBl 2007 II S. 820).
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
2.537
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
2.350
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.259
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.1866
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.1591
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
2.11544
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.622
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.562
-
Das Entgelttransparenzgesetz – eine Verschiebung mit Ansage
1.500
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.49916
-
Das "Great Flattening" greift um sich
10.06.2026
-
Erwartungen im HR-Softwaremarkt sind gedämpft
09.06.2026
-
Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
09.06.20262
-
Warum Sportler wie auch Unternehmen einen Testlauf brauchen
09.06.2026
-
Das sind die HR-Influencer 2026
09.06.2026
-
Sorgenkind duale Berufsausbildung
08.06.2026
-
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Besonderheiten in der Elternzeit
08.06.202624
-
Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung
08.06.20261
-
Mit KI schneller passende Talente finden
05.06.2026
-
Von der Erkenntnis zur Verhaltensänderung
05.06.2026