Gewerkschaften halten an zeitlich befristeter Teilzeit fest
Kommt das ursprünglich von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit nun durch die Hintertür über den Tarifvertrag? Der Gesetzentwurf, der im Mai am Kanzleramt scheiterte, sah vor, dass Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Ein halbes Jahr vor der Tarifrunde in der deutschen Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall nun konkrete Forderungen zur Arbeitszeit festgelegt - unter anderem ein Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit
Sämtliche Beschäftigten der wichtigsten deutschen Industriezweige sollten auf freiwilliger Basis ihre Wochenarbeitszeit temporär auf bis zu 28 Stunden reduzieren können, erklärte Gewerkschaftschef Jörg Hofmann auf einem Kongress seiner Organisation in Mannheim.
Verkürzte Arbeitszeit für bestimmte Lebensphasen: Lohnausgleich durch Arbeitgeber gefordert
Erziehung, Pflege oder Weiterbildung: In bestimmten Lebensphasen sollen Beschäftigte bei verkürzter Arbeitszeit einen Lohnausgleich durch Arbeitgeber erhalten. „Wir sehen das als Sozialleistung der Arbeitgeber, die in die Zeit passt“, erklärte Hofmann. Neben jungen Eltern, und pflegenden Familienangehörige betreffe dies auch Schichtarbeiter. Diese seien nachweisbar besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Für die unteren Lohngruppen müsse der Ausgleich höher sein als für die übrigen Mitarbeiter.
Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit
Für alle Beschäftigten soll nach bis zu 24 Monaten verkürzter Arbeitszeit ein Rückkehrrecht auf die 35-Stunden-Woche gelten. Für ein allgemeines gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit gab es innerhalb der Koalition keine Einigung. Insbesondere von Arbeitergebern gab es hier viel Kritik.
Arbeitgeberverband lehnt Vorhaben zur Arbeitszeitverkürzung ab
Kritik an den Vorhaben zur Arbeitszeitverkürzung der IG Metall kommt vom Arbeitgeberverband. Systematische, flächendeckende und unkompensierte Arbeitszeitverkürzungen passten absolut nicht in die Zeit, erklärte der Verband in Berlin. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels wäre es ein „standortpolitischer Wahnsinn“, die bestehende Fachkräftelücke mit Gewalt zu vergrößern. Kollektiv finanzierte Arbeitszeitverkürzungen für einzelne Gruppen fänden zudem keinen Rückhalt bei den Beschäftigten, wie eine Umfrage gezeigt habe. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall möchte eine Flexibilisierung der bisherigen Arbeitszeit-Vorschriften. Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben müssten vor allem in den Betrieben gefunden werden.
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
3.272
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.197
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.58816
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.449
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.2956
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.042
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.0302
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
8991
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8592
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
831
-
Offboarding beginnt vor der Kündigung
18.06.2026
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
17.06.2026
-
Was eine unbesetzte Stelle wirklich kostet
11.06.2026
-
Wie viel Fußball ist am Arbeitsplatz erlaubt?
10.06.2026
-
Urlaub wegen Fußballfieber
10.06.2026
-
Früher Schluss wegen des Spielanpfiffs?
10.06.2026
-
Krankfeiern oder Schwänzen wegen der WM
10.06.2026
-
Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung
08.06.20261
-
Wann Beschäftigte einen Betriebsrat gründen dürfen
03.06.2026
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
01.06.2026