Gesetzentwurf für zeitlich befristete Teilzeit vorgelegt
Arbeitnehmer in Deutschland sollen das Recht auf zeitlich befristete Teilzeit bekommen. Das sieht ein Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor. Der Referentenentwurf befindet sich seit dieser Woche in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Kritik kommt von den Arbeitgebern, Lob von den Gewerkschaften.
Kleinbetriebe von Anspruch auf befristete Teilzeit ausgenommen
"Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz", heißt es darin. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll ab einer Betriebsgröße von 15 Beschäftigten gelten. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Und nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.
Verringerte Arbeitszeit: Auch Ausweitung soll erleichtert werden
Bisher gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehmer zudem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren. Ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Entwurf sieht auch vor, dass der Arbeitgeber es mit seinen Arbeitnehmern erörtern muss, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen - und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen. Sie müssen bisher aber nachweisen, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie dafür geeignet sind. Der Entwurf sieht hier "eine Beweislast-Verlagerung auf den Arbeitgeber" vor. Dieser müsse dann das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine geringere Eignung darlegen.
Arbeitgeber: Teilzeit-Entwurf mit Überdosis Bürokratie
Nahles hatte im November ein "Weißbuch Arbeiten 4.0" vorgelegt und den Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht in Vollzeit angekündigt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen über diesen hinaus zudem auch probeweise Varianten zum normalen Acht-Stunden-Tag vereinbaren können - beispielsweise mit Pausen zur Kinderbetreuung oder Homeoffice.
Deutschlands Arbeitgeber lehnten den Teilzeit-Entwurf als "Überdosis Bürokratie" ab. "Die Regulierung erreicht das Gegenteil von flexibler Arbeitsgestaltung", sagte der Hauptgeschäftsführer der BDA, Steffen Kampeter. "Der befristete Teilzeitanspruch stellt Betriebe und alle anderen Arbeitnehmer vor große Belastungen: Wer befristet ausfällt, dessen Arbeit muss trotzdem gemacht werden."
Für den Sozialpolitik-Geschäftsführer von Gesamtmetall, Karsten Tacke, handelt sich um ein gefühltes Problem: "Wie oft kam es denn wirklich vor, dass eine Rückkehr aus der Teilzeit verweigert wurde?"
Gewerkschaft unterstützt Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit
Die Gewerkschaften unterstützten Nahles. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit ist längst überfällig." Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie werde immer drängender. "Sie darf aber nicht in einer «Teilzeitfalle» enden."
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: "Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit, das unabhängig vom Anlass gilt, damit Menschen sich Zeit nehmen können für Weiterbildung, Ehrenamt, oder auch für Kinder, außerhalb der Elternzeit - und dann wieder zurück zur Vollzeit kommen können."
Update (19.4.2018): Hubertus Heil legt einen neuen Gesetzentwurf vor.
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