Arbeitsstättenverordnung bringt neue Regeln zu Fenstern und Kleiderablagen
Nach langem Ringen kommen auf die Unternehmen neue Regelungen über die Ausgestaltung von Arbeitsstätten zu. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Entwurf der Arbeitsstättenverordnung für mehr Schutz der Arbeitnehmer.
Arbeitsstättenverordnung: Kritik vor einem Jahr überzogen?
Bereits Anfang 2015 war eine über Jahre vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten gestoppt worden. "Ich halte die aktuelle Kritik zumindest für überzogen", relativierte Oliver Hahn von der SLP Anwaltskanzlei bereits im vergangenen Jahr die Kritik. Schließlich sei die Arbeitsstättenverordnung keine neue Erfindung, ergänzte der Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Wenn man möchte, findet man im Detail bereits heute Regelungen, die bei dem einen oder anderen – je nach Sichtweise – Kopfschütteln auslösen."
Neue Regeln zu Fenstern und Kleiderablagen
Dennoch wurde die Verordnung damals gestoppt. Die nun vom Bundesrat beschlossene Vorlage ist zwischenzeitlich in einigen Punkten angepasst. So wurden unter anderem die Vorschriften für Fenster am Arbeitsplatz konkretisiert. Danach müssen dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume eine Sichtverbindung nach außen haben. Etwa innerhalb von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.
Viel Wirbel hatte es auch darum gegeben, dass zunächst abschließbare Kleiderschränke vorgesehen waren. Nun soll eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind - abschließbar muss die Ablage jedoch nicht sein.
Die Verordnung enthält auch Regeln für Bildschirmarbeitsplätze oder für die Unterweisung der Beschäftigten etwa im Fall eines Brandes. IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warf Arbeitgeberlobbyisten vor, die Entscheidung mit Unterstützung aus dem Kanzleramt mehr als eineinhalb Jahre blockiert zu haben.
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