Angestellte der Vergütungsgruppen Va bis IIa mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit erhalten eine Technikerzulage i. H. v. 23,01 EUR monatlich (§ 3 Abs. 1 TV über Zulagen an Angestellte).

Eine "technische Ausbildung" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Angestellte erfolgreich eine Schule besucht hat, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigt (Nr. 2 der Vorbemerkungen/Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung, Anlage 1a zum BAT).

Die Zulage ist auch zu zahlen an

  • sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
  • nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung.

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