Bei der Neugestaltung der Zusatzversorgung war es ein wichtiges Ziel, den Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung zu ermöglichen. Mit dem Systemwechsel wurde den Versicherten der Zusatzversorgungseinrichtungen der Weg für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung geebnet.

Im Rahmen der ab 1.1.2002 kapitalgedeckten Zusatzversorgung lag es nahe, den Beschäftigten auch die Möglichkeit einzuräumen, eigene Beiträge in das vom Arbeitgeber gewählte System zu zahlen, um durch diese freiwilligen Leistungen eine höhere Altersvorsorgeleistung aus der Zusatzversorgung zu erlangen. Dabei kann dies unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung durch Zulagen und/oder Steuervorteile (Riester-Förderung) oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgen.

Daneben kann auch der Arbeitgeber durch eigene Beiträge eine Höherversicherung seiner Beschäftigten vornehmen.

Nach § 26 ATV/ATV-K wurde den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, durch Entrichtung eigener Beiträge eine zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei den Zusatzversorgungseinrichtungen aufzubauen. Dies kann auch unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung durch Zulagen oder Steuervorteile (Riester-Förderung oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung) erfolgen.

Der ATV/ATV-K sieht zwei Möglichkeiten vor, wie die Produkte im Rahmen der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung ausgestaltet sein können.

Die eine Möglichkeit ist, die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell durchzuführen.

Die zweite Möglichkeit ist die Auflage einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

Die nähere Ausgestaltung der Produkte, die im Rahmen der freiwilligen Versicherung angeboten werden, erfolgt in den Satzungen der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen.

Während bei der VBL beide Möglichkeiten, die der Tarifvertrag vorsieht, ausgeschöpft werden, bieten die kommunalen und kirchlichen Kassen derzeit keine fondsgebundene Variante an.

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