Nach Ablauf des Versicherungsjahres erhält der Versicherte vom Anbieter (Zusatzversorgungseinrichtung oder anderer Anbieter) einen vorausgefüllten Zulagenantrag, in dem lediglich noch fehlende Angaben ergänzt werden müssen. Der Zulagenantrag ist dann wieder an den Anbieter zurückzusenden, der die Daten verarbeitet und an die Zulagenstelle weitergibt. Von der Zulagenstelle werden sodann die Zulagen auf den Versicherungsvertrag überwiesen. Mit einem Dauerzulagenantrag gilt ein einmal gestellter Zulagenantrag für mehrere Jahre. Es sind lediglich Änderungen, die die Höhe der Zulagen beeinflussen können, mitzuteilen (z. B. Änderung der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder).

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