Jeder Versicherte mit Riester-Vertrag hat Anspruch auf eine Grundzulage. Diese Zulage ist für alle Versicherten gleich hoch, also unabhängig von der Höhe des eigenen Beitrages.

Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im jeweiligen Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung festgesetzt wird. Bei steuerlich zusammen veranlagten Eltern erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage; die Eltern können jedoch gemeinsam beantragen, dass der Vater die Zulage erhält. Es kann also jeweils nur ein Elternteil eine Kinderzulage erhalten. Bei nicht zusammen veranlagten Eltern (z. B. allein Erziehende) erhält der Elternteil die Zulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.

Seit dem 1. Januar 2008 beträgt die Kinderzulage für jedes Kind, welches nach dem 31.12.2007 geboren wird, 300 EUR (bisher 185 EUR). Der Staat möchte insbesondere Familien mit Kindern beim Aufbau der privaten Altersversorgung unterstützen.

Im Zuge der Gesetzesänderungen 2008 wurde auch ein Berufseinsteiger-Bonus beschlossen. Junge Riester-Sparer erhalten demnach im ersten Vertragsjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

    • muss zulagenberechtigt sein.

Diesen Bonus gibt es erst seit dem 1. Januar 2008, d. h. alle, die im Jahr 1982 oder früher geboren wurden, haben keinen Anspruch auf diesen Bonus. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 EUR erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (weil z. B. der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus im gleichen Maße gekürzt.

Damit gelten aktuell folgende Zulagen und steuerlich absetzbare Beträge:

 
Grundzulage Kinderzulage Steuerlich absetzbarer Maximalbetrag
175 EUR

300 EUR

bzw.

185 EUR bei vor dem 1.1.2008 geborenen Kindern
2.100 EUR
 
200 EUR als Einmalbetrag bei Beginn eines Riester-Vertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Berufseinsteiger-Bonus)

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