Die freiwillige Versicherung kann vom Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Ende eines Monats beitragsfrei gestellt werden. Die Versicherung wird damit nicht beendet, sondern besteht weiterhin fort. Der Versicherungsnehmer muss jedoch keine Beiträge mehr zahlen. Während der Beitragsfreistellung nehmen die bisher erworbenen Versorgungspunkte weiterhin an der etwaigen Verteilung von Bonuspunkten teil.

Der Versicherte kann die beitragsfrei gestellte Versicherung später – nach Mitteilung an die Kasse – mit Beitragszahlungen wieder aktivieren oder durch Kündigung endgültig beenden. Unter Umständen gelten für die wieder aktivierte Versicherung die Bedingungen eines neuen Tarifs, falls zwischenzeitlich ein Tarifwechsel stattgefunden hat. Ein Anspruch auf Fortführung nach den Bedingungen des früheren Tarifs besteht nur bei einer Beitragsfreistellung wegen Elternzeit. Die Beitragszahlung muss dann aber unmittelbar nach der Elternzeit ohne zeitliche Unterbrechung wieder aufgenommen werden.

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