Nr. 1 zu § 1 – Geltungsbereich –

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.

Nr. 2 zu § 6 Abs. 9.1 und zu § 23 Abs. 3.1 – Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld –

Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1 nähere Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.

Protokollerklärung:

Landesbezirkliche Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge