Nr. 1 zu § 1 – Geltungsbereich –
Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.
Nr. 2 zu § 6 Abs. 9.1 und zu § 23 Abs. 3.1 – Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld –
Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1 nähere Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.
Protokollerklärung:
Landesbezirkliche Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.
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