Entgeltgruppe 10

Leitende Physiotherapeutinnen und -therapeuten,

denen mindestens 16 Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 9b

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

    denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

    die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

    • Physiotherapie bei Patientinnen oder Patienten mit Demenz,
    • Physiotherapie bei Patientinnen oder Patienten auf einer Intensivstation nach einem Polytrauma.

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 7

Physiotherapeutinnen und -therapeuten mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte in der Tätigkeit von Physiotherapeutinnen und -therapeuten.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Leitende Physiotherapeutinnen und -therapeuten sind Physiotherapeutinnen oder -therapeuten, denen unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes für eine physiotherapeutische Abteilung insbesondere die Arbeitseinteilung, die Überwachung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsausführung durch ausdrückliche Anordnung übertragen sind.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B. Krankengymnastik nach Lungen- oder Herzoperationen, nach Herzinfarkten, bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, nach Verbrennungen, in der Psychiatrie oder Geriatrie, nach Einsatz von Endoprothesen.

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