Für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern haben sich die Tarifvertragsparteien – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund – im Rahmen der Tarifrunde 2021/2022 am 4. Mai 2022 auf die nachfolgend dargestellten Tarifänderungen verständigt. Die Änderungen sind teilweise rückwirkend zum 1. Oktober 2021 (Entgelterhöhung) und zum 1. Januar 2022 bzw. 1. Juli 2022 bereits in Kraft getreten.

Weitere wichtige Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft, insbesondere:

  • die Erhöhung des Zuschlags bei nicht rechtzeitiger Dienstplanung,
  • der Wegfall der Durchschnittsberechnung bei den maximal zu leistenden Bereitschaftsdiensten sowie die geänderte Bewertung der bei andernfalls drohender Gefährdung der Patientensicherheit darüber hinaus geleisteten Bereitschaftsdienst,
  • die Vorschrift, dass teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte Bereitschaftsdienste / Rufbereitschaften nur anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollzeitarbeit leisten müssen,
  • die Begrenzung der Arbeitsleistung an Wochenenden auf grundsätzlich höchstens zwei Wochenenden im Kalendermonat,
  • der neue Zusatzurlaub bei Ableistung einer bestimmten Anzahl von Bereitschaftsdiensten.

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