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Durch die im Zuge der BetrVG-Reform im Jahr 2001 aufgenommene ausdrückliche Nennung der Integration ausländischer Arbeitnehmer als Themenkomplex der Betriebsversammlung soll die gemeinsame Verantwortlichkeit der Belegschaft, des Betriebsrats und des Arbeitgebers für die Ausländerintegration klargestellt und die innerbetriebliche Diskussion über den Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus angeregt werden. Da jedoch eine allgemeinpolitische Behandlung dieser Frage unzulässig ist, kann die Integration ausländischer Arbeitnehmer nur dann in der Betriebsversammlung diskutiert werden, wenn ausländische Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden oder dies doch jedenfalls in absehbarer Zukunft der Fall sein wird.

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