Rz. 28

Entsteht Streit über den zulässigen Zeitpunkt einer Betriebsratswahl oder die Zulässigkeit einer außerordentlichen Betriebsratswahl, so kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Es entscheidet im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge