Die Job-Sharing-Partner haben Autonomie in der Aufteilung ihrer Zeit. Sie legen ihre Arbeitszeit in einem Arbeitsplan, der eine bestimmte Zeit Gültigkeit besitzt, fest.

 
Praxis-Tipp

Bei halbtäglichem, täglichem oder wöchentlichem Wechsel bietet sich der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum an.

Kurzfristige Umstellungen des Arbeitsplanes sind nach Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

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