Die Job-Sharing-Partner haben Autonomie in der Aufteilung ihrer Zeit. Sie legen ihre Arbeitszeit in einem Arbeitsplan, der eine bestimmte Zeit Gültigkeit besitzt, fest.
Bei halbtäglichem, täglichem oder wöchentlichem Wechsel bietet sich der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum an.
Kurzfristige Umstellungen des Arbeitsplanes sind nach Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
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