Wenig verbreitet ist der so genannte Jahresarbeitszeitvertrag (s. hierzu Sonderform: Jahresarbeitszeitvertrag).

Bei diesem Vertrag bestimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam innerhalb einer jährlichen Planperiode die Arbeitszeitlage. Das Arbeitsdeputat wird vorab festgelegt und auf das Jahr verteilt. Längere Unterbrechungen der Tätigkeit sind möglich.

Bei diesem Arbeitszeitmodell ist der Arbeitgeber zu Beginn jeder Planperiode jeweils neu auf das Einverständnis des Mitarbeiters mit seinen Planungen angewiesen. Derartige Modelle können nur mit kooperativen Mitarbeitern vereinbart werden.

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