Jahresarbeitszeit ist in verschiedenen Formen denkbar.

  • Im Arbeitsvertrag kann ein Jahresstundenkonto festgelegt werden, das flexibel – auf Abruf des Arbeitgebers – abzuleisten ist. Diesbezüglich handelt es sich um eine Form der flexiblen Arbeitszeit, die unter Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit abgehandelt ist.
  • Kehren die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeits- bzw. Freizeitperioden regelmäßig jedes Jahr wieder, so liegt eine Unterform der starren Arbeitszeit vor, die unter Teilzeit geschildert ist.
  • Regelmäßig wird der Begriff "Jahresarbeitszeitvertrag" für solche Vertragsgestaltungen verwendet, bei denen zu Beginn einer jeden Planperiode, z.B. zu Beginn eines jeden Jahres, neu über die Verteilung der Arbeitszeit bzw. Freizeitblöcke verhandelt wird.

Die ersten beiden Modelle sind in der Praxis, vor allem der Privatwirtschaft, durchaus verbreitet. Die arbeitsvertragliche Abwicklung richtet sich nach der Standardform der starren bzw. flexiblen Arbeitszeit. Besonderheiten wegen des Jahresbezugs ergeben sich nicht.

Der Jahresarbeitszeitvertrag im engeren Sinne – das dritte Modell – hat nur eingeschränkte praktische Bedeutung.

Bei diesem Arbeitszeitmodell ist der Arbeitgeber zu Beginn jeder Planperiode jeweils neu auf das Einverständnis des Mitarbeiters mit seinen Planungen angewiesen.[1] Derartige Arbeitszeitformen können nur mit kooperativen Mitarbeitern vereinbart werden.

[1] Näher zur Regelung der Arbeitszeitlage: Schüren, Münchener Handbuch Arbeitsrecht, § 160 Rdnr. 6.

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