In den drei Ländern ist einheitlich ein tariflicher Rechtsanspruch auf Fort- und Weiterbildung bzw. Umschulung unter Fortzahlung der Vergütung vereinbart worden.

Ebenfalls einheitlich sind alle Tarifverträge zeitlich befristet unter Ausschluss der Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) und ohne vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Der TV LSA enthält in "Protokollnotizen" ausführliche Regelungen für den Fall des Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf andere Arbeitgeber und Rücknahmeverpflichtungen im Fall von deren Insolvenz.

Die Tarifverträge BB und M-V erweitern den Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) auf Arbeitnehmer ab vollendetem 58. Lebensjahr.

Der Sozial-TV BB enthält Sonderregelungen für die Beschäftigten in der Forstwirtschaft, für Lehrkräfte und das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Hochschulen.

Außerdem hat die Landsregierung Brandenburg bei Abschluss des Tarifvertrags zur Niederschrift erklärt, während der Laufzeit des Tarifvertrags nicht die Arbeitszeit der Beamten zu erhöhen und nicht aus der TdL auszutreten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge