Bei der Landesverwaltung Brandenburg wurde mit Datum vom 3. Februar 2004 ein Paket aus vier Tarifverträgen abgeschlossen, und zwar der
- "Tarifvertrag zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in der Landesverwaltung Brandenburg (Sozial-TV-BB)", der
- "Tarifvertrag zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in der Landesverwaltung Brandenburg für die Landesforstverwaltung", der
- "Tarifvertrag zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in der Landesverwaltung Brandenburg für Lehrkräfte an Schulen des Landes Brandenburg" und der
- "Tarifvertrag zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal nach § 33 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes"
Auch wenn § 1 Abs. 4 Sozial-TV-BB[1] anderes vermuten lässt, handelt es sich bei diesem Tarifvertrag nicht nur um einen Rahmentarifvertrag, sondern dieser entfaltet unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Landes. Die anderen drei Tarifverträge enthalten lediglich Ergänzungen/Modifikationen für bestimmte Beschäftigtengruppen.
Der Sozial-TV-BB wurde – wie der TV M-V und anders als der TV LSA 2004/2007 – nicht durch die TdL, sondern direkt zwischen der Landesregierung und den im öffentlichen Dienst vertretenen Gewerkschaften (ver.di, GEW, GdP, IG BAU und dbb tarifunion) abgeschlossen.
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