Die Absenkung der Arbeitszeit ist in den jeweiligen §§ 2 der Tarifverträge in allen drei Landesverwaltungen nach Vergütungsgruppen gestaffelt.

Für Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen beträgt die Reduzierung zwischen 2,5 % (BB) und 5 % (LSA), dies entspricht 1 bis 2 Stunden/Woche.[1] Sie erhöht sich in unterschiedlicher Abstufung (LSA = 3 Stufen, BB = 5 Stufen, M-V = 6 Stufen) auf 7,5 % (= 3 Stunden/Woche) für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen.

Die Differenzierung erfolgt unter sozialen Gesichtspunkten, weil dadurch höhere Einkommen um 7,5 %, niedrigere jedoch nur um 2,5 bis 5 % gekürzt werden.

In Brandenburg ist im Tarifvertrag zur Umsetzung ... für Lehrkräfte eine Arbeitszeitreduzierung auf zunächst 93 % (Schulleiter 95 %) und ab August 2008 bis 2011 auf 75 % vereinbart worden.

In Sachsen-Anhalt soll nach einer ergänzenden Verständigung der Tarifvertragsparteien für die pädagogischen Beschäftigten eine Arbeitszeit von zunächst 77,5 %, ab 2006 von 80 %, ab 2009 von 82,5 % und von 2010 bis 2011 von 85 % gelten, jeweils mit entsprechend verlängertem Kündigungsschutz.

Eine Absenkung der Arbeitszeit erfolgt durchgehend nicht für Arbeitnehmer, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten.

Die Tarifverträge LSA enthalten Ausnahmen von der Arbeitszeitreduzierung für die Mitarbeiter an den medizinischen Fakultäten der Universitäten, mit Ausnahme derjenigen, die in einer gesonderten Aufstellung (Ausnahme von der Ausnahme) in Anlage 1 zum Tarifvertrag genannt sind. Darüber hinaus werden in Anlage 2 zum Tarifvertrag zahlreiche Tätigkeiten in den Bereichen Kriminaltechnik/Sachverständige, Bilanzbuchhaltung und Informationstechnik aufgezählt, für die ebenfalls keine Absenkung der Arbeitszeit erfolgt.

[1] Bezogen auf die 40-Stunden-Arbeitswoche.

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