Nicht alle wechselseitigen Vorstellungen gingen in das Einigungspapier ein. So konnte die VKA die Forderung nach einer Konkretisierung des Begriffs "Arbeitsvorgang" (Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD) nicht durchsetzen. Mit der Konkretisierung sollte der zu beobachtenden Tendenz in der Rechtsprechung zur Aushöhlung der Eingruppierungsmerkmale durch regelmäßige Annahme eines "großen Arbeitsvorgangs" entgegengewirkt werden. Auch der Vorschlag, die von Beschäftigten in Rettungswachen vielfach geforderte Öffnungsklausel zur Ermöglichung von 24-Stunden-Diensten zu vereinbaren, ist am Veto der Gewerkschaften gescheitert.

Andererseits wurden auch viele Gewerkschaftsvorstellungen, zum Beispiel die Einführung von "Entlastungstagen", die Einrechnung der gesetzlichen Pausenzeiten bei Wechselschichtarbeit im Krankenhaus oder das obligatorische arbeitgeberfinanzierte Job-Ticket für Auszubildende nicht umgesetzt.

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