Die bisherige sog. Heimzulage in der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 wird inhaltlich erweitert und umfasst nunmehr nicht nur Tätigkeiten "in Heimen". Über diese Anpassung werden moderne Wohnformen erfasst, die wie folgt abschließend beschrieben werden:

  • Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, insbesondere in stationären Wohnformen, in Wohngruppen für Menschen mit Behinderung oder in vergleichbaren Einrichtungen (Heimen),
  • Tätigkeiten in der ambulant unterstützten Einzel- oder Gruppenbetreuung (wenn diese als Präsenzleistung durchgängig für 24 Stunden täglich erfolgt) oder
  • Tätigkeiten in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII.

Wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf untergebracht sind bzw. betreut werden, erhalten die Beschäftigten, denen solche Tätigkeiten übertragen wurden, eine monatliche Zulage i. H. v. 100,00 Euro. Überwiegt der Teil der Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf nicht, beträgt die Zulage 50,00 EUR monatlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge