Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren
1. |
für die Teilnahme an öffentlichen Wahlen und Abstimmungen, |
3. |
zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines öffentlichen Ehrenamtes, wenn die Übernahme der Tätigkeit auf einer gesetzlichen Vorschrift beruht. |
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