Rz. 2

Mit dem BTHG ist in das SGB IX, Teil 1 die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als einer Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 94 SGB X als Aufgabe der Rehabilitationsträger aufgenommen worden. In der gesetzlichen Neuregelung werden zentrale von der bestehenden Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wahrgenommene Aufgaben gesetzlich festgeschrieben. Kernaufgabe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist die Erarbeitung Gemeinsamer Empfehlungen und Zusammenführung von Daten der Rehabilitationsträger nach § 6 über das Rehabilitationsgeschehen und die trägerübergreifende Zusammenarbeit, die in einem trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahren mündet.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Mitglieder sind die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die 16 Bundesländer, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der Bund ist nicht Mitglied.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge