Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde ist Reisekostenvergütung bis zu derjenigen bei Dienstreisen möglich (§ 11 Abs. 3 BRKG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge