Denkbar ist auch der Antrag, den Arbeitgeber zu verurteilen, durch geeignete Maßnahmen und/oder Anordnungen dem Kläger einen Arbeitsplatz zu verschaffen, an dem eine Gesundheitsgefährdung (bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Reizung der Augen und Atemwege) ausgeschlossen ist. Sinnvoll ist dann auch, einen Hilfsantrag auf Erlass eines Rauchverbots am konkreten Arbeitsplatz des Klägers zu stellen.

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