Rauchverbote am Arbeitsplatz sind immer dort unproblematisch, wo es nicht um den Schutz des Passivrauchers, sondern um die allgemeine Arbeitssicherheit, die Einhaltung von Unfallverhütungs- oder Brandschutzvorschriften geht oder die Art der Arbeit ein Rauchverbot erfordert.

 
Praxis-Beispiel

Dem Fahrer des städtischen Busses, dem Klinikpersonal in Stations- und Funktionsräumen, dem Behördenangestellten im öffentlichen Schalterraum kann das Rauchen am Arbeitsplatz verboten werden.

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