Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist für die Beaufsichtigung der Schaltwarte einer technischen Großanlage zuständig. Bei ihm fällt daher regelmäßig, d. h. in jedem Monat, unter anderem ein Bereitschaftsdienst an. Dies ist für diese Tätigkeit typisch und arbeitsvertraglich entsprechend verankert.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer erzielt regelmäßige Einnahmen durch den monatlich zu leistenden Bereitschaftsdienst, an welchen er arbeitsvertraglich gebunden ist. Die Bereitschaftsdienstzulage wird auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

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