Sachverhalt

Einem Arbeitnehmer werden im Laufe des Jahres entstandene Kosten für selbst beschaffte Fachliteratur von 2.000 EUR ersetzt. Eine Lohnsteuerprüfung greift diesen Vorgang auf und besteht auf einer Versteuerung als steuerpflichtigen Werbungskostenersatz. Aus den 2.000 EUR ergibt sich eine Lohnsteuer von 500 EUR.

Wer trägt die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge?

Ergebnis

Der Arbeitgeber verweigert in der Schlussbesprechung die Übernahme der Lohnsteuer als Haftungsschuldner. Stattdessen verlangt er die Nacherhebung beim Arbeitnehmer, da dieser beim gleichen Finanzamt steuerlich erfasst ist. Gleichzeitig informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die drohende Steuernachzahlung.

Daraufhin macht der Arbeitnehmer bei seinem Finanzamt die 2.000 EUR, die vom Prüfer nachversteuert werden, zeitgleich als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt muss diese Werbungskosten zwingend berücksichtigen, sodass sich im Ergebnis keine Mehrsteuer (Lohn plus 2.000 EUR, minus Werbungskosten 2.000 EUR) bzw. nur in Höhe des eventuell verrechneten Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 EUR ergibt.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Für die Sozialversicherung bleibt es jedoch bei einer endgültigen Mehrbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber muss als Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil übernehmen. Eine nachträgliche Erstattung bzw. ein Abwälzen auf den Mitarbeiter wie im Steuerrecht ist nicht möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge