Die Abgrenzung des Praktikantenverhältnisses zum Berufsausbildungsverhältnis ist darin zu sehen, daß die Berufsausbildung nach einer vorgeschriebenen Ausbildungsordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und mit einer erfolgreichen Abschlußprüfung endet.

Das Volontärverhältnis wird in der Regel weitergehend sein als das Praktikantenverhältnis, da der Volontär sich über die Grenzen eines Berufsfeldes hinaus über betriebliche, technische und andere Zusammenhänge einen Überblick verschaffen wird.

Das Praktikum ist häufig zudem für die Weiterführung der Ausbildung vorgeschrieben, während der Volontär in der Regel freiwillig tätig wird.

Das Anlernverhältnis unterscheidet sich dadurch, dass die arbeitsrechtliche Komponente mit der Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung schon mehr im Vordergrund steht.[1]

Auch bei Werksstudenten wird in der Regel ein Arbeitsvertrag vorliegen.

[1] Vgl. zur Abgrenzungsproblematik Scherer a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

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