Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzverwaltung im ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) bereitgestellt werden. Ihrem Praktikumsgeber sollten die Praktikantinnen und Praktikanten ihr steuerliches Identifikationsmerkmal nach § 139a Abgabenordnung mitteilen, da dieser ansonsten verpflichtet ist, die Steuerklasse VI anzuwenden. In dieser Steuerklasse sind (mit Ausnahme des Altersentlastungsbetrages) keine allgemeinen Freibeträge berücksichtigt, sodass deren Zugrundelegung bei der Lohnsteuer grundsätzlich zu den höchsten Abzügen führt.

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