Dem Personalrat müssen in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt werden ("schwarzes Brett").Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude oder ist die Dienststelle in mehreren Gebäuden untergebracht, kann auch die Überlassung mehrerer Anschlagtafeln erforderlich sein. Die Mitteilungen des Personalrats müssen sich im Rahmen seines gesetzlichen Aufgabenbereichs halten. Parteipolitische und gewerkschaftliche Mitteilungen bzw. Werbung durch die Personalvertretung sind nicht gestattet. Zulässig und üblich ist es jedoch, gewerkschaftsangehörigen Beschäftigten einen abgegrenzten Teil des Schwarzen Brettsfür gewerkschaftliche Zwecke zu überlassen.

Der Personalvertretung sind außerdem die Kosten für erforderliche Informationsschriften zu ersetzen.[1] Der Inhalt der Personalratsmitteilungen muß sich auch hier im gesetzlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich bewegen. Selbstverständlich hat der Personalrat dabei den Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zu beachten; ein periodisch erscheinendes Mitteilungsblatt wird daher nur in sehr großen Dienststellen notwendig sein.

 
Praxis-Tipp

Es kann Kosten sparen, ein regelmäßig erscheinendes Informationsblatt durch Dienststelle und Personalrat gemeinsam zu nutzen, auf hauseigenen Geräten herzustellen und durch den hausinternen Botendienst zu verteilen.

[1] Vgl. zur Erforderlichkeit von Informationsschriften BVerwG Beschl., PersV 1991, 272 u. VGHBW Beschl. v. 6.9.1988, PersV 1990, 133

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