Gut 60 % der jungen Mütter und Väter wünschen sich, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich um Haushalt und Familie kümmern. Aber nur 14 % von ihnen gelingt tatsächlich eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbstätigkeit.[1] Seit Einführung des Elterngeldes sind immer mehr Mütter von 1- und 2-jährigen Kindern in den Beruf zurückgekehrt. Doch mehr als die Hälfte aller Väter haben nach eigener Auffassung noch zu wenig Zeit für ihre Kinder.[2]

Mit dem „Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG” will die Bundesregierung durch eine Flexibilisierung der Elternzeit die Zeitsouveränität der Eltern stärken und den früheren Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erleichtern. Um die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Familie zu sichern und die Partnerschaftlichkeit der Eltern zu stärken, wird ein Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus eingeführt.

Der Bundestag hat das Gesetz am 7.11.2014 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundestags-Drucksache 18/3086 vom 5.11.2014) verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1.1.2015 in Kraft. Die wesentlichen Neuregelungen finden jedoch erst Anwendung auf ab dem 1.7.2015 geborene Kinder. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt.

[1] DIW Wochenbericht Nr. 46/2013.
[2] ELTERN-Studie "Väter 2014 – zwischen Wunsch und Wirklichkeit in Deutschland".

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