Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung Abmeldung 30 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Abmeldung
(bei der bisherigen Krankenkasse)
31 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Abmeldung 32 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Abmeldung 33 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Ende der Beschäftigung nach Unterbrechung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat) Abmeldung 34 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Ende der Beschäftigung bei Unterbrechung wegen Arbeitskampf von mehr als einem Monat Abmeldung 35 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) Abmeldung 36 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Wechsel
Ende der Beschäftigung wegen Todes Abmeldung 49 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall

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