Montagebeteiligungen sind laufendes Arbeitsentgelt.[1] Sie sind wie nachgezahltes Arbeitsentgelt dem Arbeitslohn desjenigen Abrechnungszeitraums zuzurechnen, in dem sie erarbeitet werden, wenn sie

  • nicht zusammen mit dem Arbeitsentgelt für den einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern
  • später und für mehrere Abrechnungszeiträume zusammen abgerechnet werden.

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