Die Aufteilung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA, d. h. die Größe des Einzelbudgets wird in Anlehnung an die Entgeltvolumina der Mitarbeiter nach den eingebrachten Entgelten des Vorjahres berechnet. Damit lassen sich exakte Budgetgrößen ermitteln.

 
Praxis-Tipp

Die Aufteilung sollte sinnvollerweise am Ende der Bewertungsperiode erfolgen, da durch Personalveränderungen Verschiebungen in der Struktur der Budgets entstehen können, die zur unsachgemäßen Veränderung des Verteilungsmodus führen können.

Hiervon abweichende Aufteilungen können auch für bestimmte Ämter oder Beschäftigtengruppen, die wesentlich am Umsatz/Gewinn beteiligt sind, getroffen werden (z. B. Entwicklungsabteilungen). Sofern entsprechende Sachgründe vorliegen, können solche von den Grundsätzen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA wesentliche Abweichungen von der finanziellen Ausstattung gerechtfertigt sein.

Von der Aufteilung des Gesamtbudgets nach der Anzahl der den Einzelbudgets zugehörigen Mitarbeiter, d. h. einer Verteilung pro Kopf, ist abzuraten. Da die unterschiedliche Eingruppierung, der Beschäftigungsumfang und die -zeit nicht berücksichtigt werden, ist dieser Umstand für die jeweils höher qualifizierten bzw. in Vollzeit tätigen Beschäftigten motivationshemmend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge