Pflegebedürftige können im Rahmen der Tages- und Nachtpflege eine zeitweise Betreuung tagsüber oder während der Nacht in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten einschließlich Aufwendungen für soziale Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege bis zu[1]

  • 689 EUR bei Pflegegrad 2,
  • 1.298 EUR bei Pflegegrad 3,
  • 1.612 EUR bei Pflegegrad 4,
  • 1.995 EUR bei Pflegegrad 5.

Die Kosten für Verpflegung und die Investitionskosten sind vom Pflegebedürftigen privat zu tragen.

Die Tages- und Nachtpflege wird in der Regel tagsüber in Anspruch genommen, z. B.

  • während einer (Teil-)Erwerbstätigkeit der Pflegeperson,
  • während einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson,
  • bei einer für einige Stunden am Tag notwendigen ständigen Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen oder
  • bei einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit.

Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zur Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Die Verpflegungs- und Investitionskosten können evtl. über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

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