Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung bei Multimomentaufnahmen

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Anordnung und Durchführung von Multimomentaufnahmen durch einen Mitarbeiter der Arbeitsvorbereitung mit Hilfe von Uhr, Bleistift/Kugelschreiber und Papier an einem Arbeitsplatz unterliegt weder nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG noch nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.

 

Fundstellen

BB 1985, 1791-1792 (LT1)

ARST 1986, 29-29 (L1)

ARST 1986, 82-84 (T)

NZA 1985, 673-674 (LT1)

LAGE § 87 BetrVG 1972 Kontrolle, nrichtung Nr 7 (LT1)

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