Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung bei Multimomentaufnahmen
Leitsatz (redaktionell)
Die Anordnung und Durchführung von Multimomentaufnahmen durch einen Mitarbeiter der Arbeitsvorbereitung mit Hilfe von Uhr, Bleistift/Kugelschreiber und Papier an einem Arbeitsplatz unterliegt weder nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG noch nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Fundstellen
BB 1985, 1791-1792 (LT1) |
ARST 1986, 29-29 (L1) |
ARST 1986, 82-84 (T) |
NZA 1985, 673-674 (LT1) |
LAGE § 87 BetrVG 1972 Kontrolle, nrichtung Nr 7 (LT1) |
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