Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristetes Arbeitsverhältnis

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann auch neben einem unbefristeten Vertrag vereinbart werden (hier: befristete Erhöhung der Stundenzahl eines Lehrers).

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 563/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 23.01.2002; Aktenzeichen 7 AZR 563/00)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.01.2000 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610582

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