Entscheidungsstichwort (Thema)
Status von Volkshochschuldozenten
Leitsatz (redaktionell)
Volkshochschuldozenten, die ausschließlich im Bereich "nachzuholende Schulabschlüsse" tätig und die verpflichtet sind, an Konferenzen teilzunehmen, Prüfungsthemen zu erarbeiten, Prüfungsarbeiten zu bewerten und mündliche Prüfungen abzunehmen, sind regelmäßig Arbeitnehmer (teilweise Abweichung vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.3.1991 - 5 AZR 273/90).
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter Aktenzeichen 7 AZR 446/91.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Entscheidung vom 20.03.1991; Aktenzeichen 3 Ca 869/90) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444308 |
DB 1991, 2595 (L1) |
ARST 1992, 12 (L1) |
RzK, I 4a 46 (L1) |
ZTR 1991, 524 (L1) |
ZTR 1992, 83-84 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 23 (LT1) |
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