Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung einer Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV/BAT

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Regelungen des Zuwendungs-Tarifvertrag im Bereich des BAT können auf weitere Rechtsverhältnisse im Bereich des europäischen öffentlichen Dienstes nicht angewendet werden. Die Zuwendung ist daher zurückzuzahlen, wenn der Angestellte vor Ablauf des 31. März des Folgejahres auf eigenen Wunsch (wegen des Wechsels zu einer europäischen Behörde) aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

 

Normenkette

BAT § 20; ZuwAngTVtr § 1 Abs. 5

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 28.10.1992; Aktenzeichen 3 Ca 1194/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445876

ARST 1993, 156 (L1)

ZTR 1994, 252-253 (LT1-2)

AP Nr 9 zu §§ 22, Zuwendungs-TV (ST1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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