Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - Zeitdruck keine Drohung

 

Orientierungssatz

1. Ein etwaiger Zeitdruck, unter dem ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließt, eröffnet diesem nicht die Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 Abs 1 BGB. Dieser Umstand stellt keine "Drohung" dar.

2. Die unter dem Aktenzeichen 2 AZN 156/93 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 26.5.1993 als unzulässig verworfen.

 

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 02.07.1992; Aktenzeichen 11 Ca 2244/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442371

DRsp, VI(610)238a-b (ST1)

NZA 1993, 702

NZA 1993, 702-703 (ST1)

RzK, I 9i Nr 25 (LT1)

EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag, Nr 16 (S1)

LAGE § 123 BGB, Nr 17 (ST1)

LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag, Nr 10 (ST1)

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