Leitsatz (redaktionell)
1. Gibt ein Arbeitnehmer bei Arbeitsvertragsverhandlungen sein bisher bezogenes Gehalt erheblich höher an als tatsächlich verdient, so rechtfertigt dies unter Berücksichtigung der für ihn vorgesehenen Position regelmäßig die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den neuen Arbeitgeber.
2. Auch eine zugleich vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Entlassung rechtfertigt sich aus dem Wegfall der Vertrauensgrundlage.
Verfahrensgang
ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 06.06.1980; Aktenzeichen 12 Ca 1570/80) |
Fundstellen
Dokument-Index HI445300 |
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