Bei vorbehaltloser Annahme des Angebots wird das Arbeitsverhältnis unter den abgeänderten Bedingungen fortgeführt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung nach dem Angebot in Kraft treten soll. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z.B. durch widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit unter den geänderten Arbeitsbedingungen (BAG, Urt. v. 19.06.1986 - 2 AZR 565/85).

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