Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB, § 57 BAT) und dem Vertragspartner zugehen. Zur Kündigungsberechtigung gilt das bei der ordentlichen Kündigung Gesagte.

Es kann nicht rückwirkend gekündigt werden. Die Kündigung wirkt, wenn sie im Übrigen berechtigt ist, ab Zugang. Zur Frist vgl. "Frist zur Kündigungserklärung".

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