Das Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung. Bei diesem Termin versucht der Vorsitzende, der hier ohne Beisitzer tätig ist, in einer Verhandlung mit den Parteien (bzw. deren Vertretern) die Gründe der Kündigung und damit die Prozessaussichten zu besprechen. Er versucht in diesem Termin zu einer Lösung, meist in Form eines Vergleichs, zu kommen.

Gelingt dies nicht, so bestimmt er einen Kammertermin, bei dem jetzt auch die Beisitzer anwesend sein werden.

In diesem Kammertermin wird nochmals nach einer Lösung gesucht. Kommt es nicht zu einer solchen Lösung, so fällen diese 3 Richter ein Urteil. Unter Umständen geht diesem Urteil noch ein weiterer Kammertermin voraus, bei dem Beweise erhoben, beispielsweise Zeugen vernommen, werden.

Das Urteil ergeht in der Regel nicht während der Sitzung, sondern erst später und wird den Parteien dann zugeschickt.

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